Die Voraussetzung für den Erhalt von Lebensmitteln ist die Vorlage eines Hartz IV-Bescheides, eines Sozialbescheides oder Rentenbescheides. Bei der Erstanmeldung wird ein Ausweis ausgestellt, der die Abholerin oder den Abholer einmal wöchentlich zum Abholen von Lebensmitteln berechtigt.
Voraussetzung für den Erhalt von Lebensmitteln.

 

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Einen Bescheid des Jobcenters (Hartz IV)
  • Einen Sozial-, oder Rentenbescheid